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Die Regelung der Unternehmensnachfolge bzw. einer Hofübergabe ist häufig eine große strategische Herausforderung für inhabergeführte Unternehmen sowie Land- und Forstwirte. Mit unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich erarbeiten wir mir Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte und individuelle Lösung zur Übergabe Ihres Unternehmens/Betriebes.
Hilfe bei der Rechtsformwahl
Beratung bei Vertragsentwürfen
Erstellung von Plan-, Gewinn- u. Verlustrechnungen und Bilanzen sowie Liquiditätsvorausschauen
Unterstützung bei der Erlangung von öffentlichen Mitteln und Zuschüssen
Ermittlung von Gestaltungsalternativen bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen bei steuerlicher Optimierung
Erbfolge und Unternehmensnachfolgeplanung unter Berücksichtigung erbschaftsteuerrechtlicher, ertragssteuerrechtlicher, umsatzsteuerrechtlicher und zivilrechtlicher Modalitäten
Hier haben wir für Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Unternehmensnachfolge beantwortet.
Sie sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich orientieren können. Für eine qualitativ hochwertige und fundierte Beratung führen wir zunächst ein persönliches Gespräch und sichten Ihre Unterlagen. Kontaktieren Sie uns doch einfach: info@frese-westmeier.de
Ein Unternehmensverkauf bzw. die Übergabe des Unternehmens/Betriebes sollte nicht ohne eine entsprechend professionelle Beratung beim Steuerberater, durchgeführt werden. Vielfach ist es nur notwendig, einen Notar aufzusuchen, dieser wird jedoch keinerlei steuerliche Beratung durchführen.
Insbesondere bei einem Unternehmensverkauf oder auch einer Übergabe sind viele steuerliche Fallstricke zu berücksichtigen, die bei Nichtbeachtung zu erheblichen Steuerzahlungen führen können.
Eine Betriebsübernahme kann sehr unterschiedlich erfolgen: durch den Kauf des Betriebes, durch die Pachtung oder Schenkung des Betriebes. Alle Formen der Betriebsübergabe haben Vor- und Nachteile, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Von daher ist es wichtig, sich vor einer Betriebsübernahme gründlich über den Betrieb zu informieren: Wie groß ist der Kundenstamm? Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter? Wie ist die Konkurrenzsituation? Welche Arbeitsverträge gibt es? Warum gibt der bisherige Eigentümer seinem Betrieb ab?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, ein Unternehmen zu übergeben. Von daher muss für jedes Unternehmen die richtige Form der Übergabe individuell erarbeitet werden.
Innerhalb einer Familie bieten sich folgende Übergabemöglichkeiten an:
Übertragung an betriebsfremde Nachfolger:
Unter einer Nachfolgeregelung versteht man die Übertragung des Eigentums und der Leistungsmacht des bestehenden Unternehmens an eine dritte Person. Diese kann ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter oder ein fremder Dritter sein.
Meistens ist es dem Inhaber sehr wichtig, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben und das Unternehmen nicht zerschlagen wird. Grundsätzlich sind Mitarbeiter im Rahmen einer Übergabe oder Verkaufes mit den bisherigen Konditionen zu übernehmen.
Sollte es im Unternehmen einen Betriebsrat geben, sollte dieser frühzeitig über den Verkauf/die Unternehmensübergabe informiert werden und in die Mitarbeiterplanung mit einbezogen werden.
Ja. Bereits ein junger Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sein Betrieb weitergeführt werden kann, sollte ihm plötzlich etwas zustoßen. Erforderlich ist hierfür nicht nur ein Testament des Unternehmers, welches für den Fall des Todes vorsorgt. Es ist zwingend notwendig, dass eine Planung für den Fall vorhanden ist, das der Unternehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht handlungsfähig sein sollte. Nur so kann ein Unternehmen fortgeführt und die Arbeitsplätze gesichert werden.
Gerade Banken messen der Notfallplanung eines Unternehmens eine hohe Bedeutung zu und beziehen diese in Unternehmensratings mit ein.