E-Rechnung

Frese & Westmeier - Steuerberatung, Steuerberater in Warendorf, Versmold und Steinhagen
Wichtige Information

E-Rechnung: Was Sie jetzt tun müssen

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer verpflichtet, E-Rechnungen von Geschäftspartnern empfangen zu können. Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt gestaffelt bis 2027 – je nach Unternehmensgröße.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Umstellung: Von der technischen Einrichtung bis zur reibungslosen Integration in Ihre Buchführung.

E-Rechnung

Ihre nächsten Schritte

E-Mail-Postfach einrichten

Legen Sie eine separate E-Mail-Adresse nur für Rechnungseingänge an – zum Beispiel rechnung@ihrefirma.de. So haben Sie alle Eingangsrechnungen an einem Ort, übersichtlich und getrennt vom restlichen Posteingang.

DATEV Unternehmen online aktivieren

Mit DATEV Unternehmen online können Sie E-Rechnungen automatisch einlesen, prüfen und bezahlen. Das System erkennt die elektronischen Formate (XRechnung und ZUGFeRD 2.0) selbstständig – ohne manuelle Dateneingabe. Noch kein Zugang? Wir richten ihn gemeinsam mit Ihnen ein.

DATEV übernimmt die Weiterverarbeitung automatisch

Sobald Ihre E-Rechnungen in DATEV eingehen, werden sie vom System automatisch archiviert und revisionssicher gespeichert. Die Buchführungsdaten stehen uns als Ihrer Kanzlei direkt zur Verfügung – wir verarbeiten sie in Ihrer Finanzbuchhaltung weiter. Für Sie ändert sich am laufenden Ablauf kaum etwas.

Wichtige Information

Fristen im Überblick

Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für alle sofort und in vollem Umfang. Der Gesetzgeber hat Übergangsfristen eingeräumt – je nachdem, ob Sie Rechnungen empfangen oder ausstellen und wie groß Ihr Unternehmen ist. Die folgende Übersicht zeigt, was bereits heute gilt und was noch Zeit hat.

Wichtig: Ein PDF oder eine Word-Datei gilt gesetzlich nicht als E-Rechnung. Zulässige Formate sind ausschließlich XRechnung und ZUGFeRD 2.0 – beide maschinell lesbar und nach europäischer Norm EN 16931.

Übergangsfristen:

Ab 01.01.2025 (Jetzt)

Pflicht: E-Rechnungen empfangen können
Für wen: Alle Unternehmer im B2B-Bereich

Bis 31.12.2026

Pflicht: Ausstellen von E-Rechnungen: Papier/PDF noch zulässig
Für wen: Umsatz < 800.000 € im Vorjahr

Ab 01.01.2027

Pflicht: E-Rechnungspflicht beim Ausstellen für alle
Für wen: Alle B2B-Unternehmer ohne Ausnahme

Vorteile einer E-Rechnung

Das müssen Sie wissen

E-Rechnung

Der Begriff klingt vertraut – aber eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung, die per E-Mail verschickt wird. Es handelt sich um ein gesetzlich definiertes, strukturiertes elektronisches Format, das von Software automatisch gelesen und verarbeitet werden kann.

Was eine E-Rechnung ist

Eine E-Rechnung liegt vor, wenn sie in einem strukturierten, maschinell lesbaren Format erstellt wurde. In Deutschland sind zwei Formate zugelassen:

  • XRechnung – ein rein datenbasiertes Format (XML), vor allem im öffentlichen Bereich verbreitet
  • ZUGFeRD 2.0 – Kombination aus lesbarem PDF und eingebetteten strukturierten Daten; sieht aus wie eine normale Rechnung, enthält aber zusätzlich alle Pflichtangaben in maschinenlesbarer Form

Was keine E-Rechnung ist

Folgende Formate gelten gesetzlich nicht als E-Rechnung – auch wenn sie digital übermittelt werden:

  • PDF-Dateien (auch wenn sie per E-Mail versandt werden)
  • Word- oder Excel-Dokumente
  • Eingescannte Papierrechnungen
  • Einfache Bilddateien (JPG, PNG)

Warum wird das jetzt eingeführt?

Die E-Rechnungspflicht ist Teil der europäischen Initiative zur Digitalisierung des Steuerwesens (ViDA). Ziel ist es, Umsatzsteuerbetrug zu reduzieren und Buchhaltungsprozesse europaweit zu standardisieren. Deutschland setzt dies mit dem Wachstumschancengesetz um.

Was bedeutet maschinell lesbar konkret?

Ihr Rechnungsprogramm kann die Rechnung automatisch einlesen, alle relevanten Felder (Betrag, Steuersatz, Lieferant, Fälligkeitsdatum) erkennen und direkt weiterverarbeiten. Manuelle Dateneingabe entfällt.

Mehr Infos

Die wichtigsten Antworten zu E-Rechnungen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die E-Rechnung – von der gesetzlichen Pflicht bis zur praktischen Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist oder Sie eine persönliche Einschätzung zu Ihrer konkreten Situation wünschen, sprechen Sie uns gerne direkt an: info@frese-westmeier.de