- Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
- und nach Vereinbarung
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer verpflichtet, E-Rechnungen von Geschäftspartnern empfangen zu können. Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt gestaffelt bis 2027 – je nach Unternehmensgröße.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Umstellung: Von der technischen Einrichtung bis zur reibungslosen Integration in Ihre Buchführung.
Legen Sie eine separate E-Mail-Adresse nur für Rechnungseingänge an – zum Beispiel rechnung@ihrefirma.de. So haben Sie alle Eingangsrechnungen an einem Ort, übersichtlich und getrennt vom restlichen Posteingang.
Mit DATEV Unternehmen online können Sie E-Rechnungen automatisch einlesen, prüfen und bezahlen. Das System erkennt die elektronischen Formate (XRechnung und ZUGFeRD 2.0) selbstständig – ohne manuelle Dateneingabe. Noch kein Zugang? Wir richten ihn gemeinsam mit Ihnen ein.
Sobald Ihre E-Rechnungen in DATEV eingehen, werden sie vom System automatisch archiviert und revisionssicher gespeichert. Die Buchführungsdaten stehen uns als Ihrer Kanzlei direkt zur Verfügung – wir verarbeiten sie in Ihrer Finanzbuchhaltung weiter. Für Sie ändert sich am laufenden Ablauf kaum etwas.
Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für alle sofort und in vollem Umfang. Der Gesetzgeber hat Übergangsfristen eingeräumt – je nachdem, ob Sie Rechnungen empfangen oder ausstellen und wie groß Ihr Unternehmen ist. Die folgende Übersicht zeigt, was bereits heute gilt und was noch Zeit hat.
Wichtig: Ein PDF oder eine Word-Datei gilt gesetzlich nicht als E-Rechnung. Zulässige Formate sind ausschließlich XRechnung und ZUGFeRD 2.0 – beide maschinell lesbar und nach europäischer Norm EN 16931.
Pflicht: E-Rechnungen empfangen können
Für wen: Alle Unternehmer im B2B-Bereich
Pflicht: Ausstellen von E-Rechnungen: Papier/PDF noch zulässig
Für wen: Umsatz < 800.000 € im Vorjahr
Pflicht: E-Rechnungspflicht beim Ausstellen für alle
Für wen: Alle B2B-Unternehmer ohne Ausnahme
Der Begriff klingt vertraut – aber eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung, die per E-Mail verschickt wird. Es handelt sich um ein gesetzlich definiertes, strukturiertes elektronisches Format, das von Software automatisch gelesen und verarbeitet werden kann.
Eine E-Rechnung liegt vor, wenn sie in einem strukturierten, maschinell lesbaren Format erstellt wurde. In Deutschland sind zwei Formate zugelassen:
Folgende Formate gelten gesetzlich nicht als E-Rechnung – auch wenn sie digital übermittelt werden:
Die E-Rechnungspflicht ist Teil der europäischen Initiative zur Digitalisierung des Steuerwesens (ViDA). Ziel ist es, Umsatzsteuerbetrug zu reduzieren und Buchhaltungsprozesse europaweit zu standardisieren. Deutschland setzt dies mit dem Wachstumschancengesetz um.
Ihr Rechnungsprogramm kann die Rechnung automatisch einlesen, alle relevanten Felder (Betrag, Steuersatz, Lieferant, Fälligkeitsdatum) erkennen und direkt weiterverarbeiten. Manuelle Dateneingabe entfällt.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die E-Rechnung – von der gesetzlichen Pflicht bis zur praktischen Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist oder Sie eine persönliche Einschätzung zu Ihrer konkreten Situation wünschen, sprechen Sie uns gerne direkt an: info@frese-westmeier.de
Ja: Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmer im B2B-Bereich in Deutschland, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ausgenommen sind lediglich Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und bestimmte steuerfreie Umsätze.
Nein. Ein PDF ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne – auch wenn es per E-Mail versandt wird. Gefordert wird ein strukturiertes, maschinell lesbares Format (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0). Übergangsweise ist PDF bis Ende 2026 noch zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.
Wer E-Rechnungen nicht empfangen kann, riskiert Verzögerungen im Zahlungsverkehr, mögliche steuerliche Nachteile und Konflikte mit Geschäftspartnern.
Für bestehende DATEV-Nutzer sind die Änderungen minimal. Das System verarbeitet E-Rechnungen automatisch. Wir informieren Sie persönlich, welche kleinen Anpassungen in Ihrem konkreten Fall nötig sind.
Mit dem DATEV-Modul Auftragswesen Next können Sie E-Rechnungen direkt erstellen und rechtskonform versenden. Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung.
Nein: Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für Umsätze zwischen zwei im Inland ansässigen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Geschäftspartner im Ausland sind davon nicht betroffen; hier gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Umgekehrt müssen Sie auch von ausländischen Lieferanten keine E-Rechnung im deutschen Format erwarten. Haben Sie sowohl inländische als auch ausländische Geschäftspartner, sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.