- Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
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Niederlassungen
Als kompetenter Partner stehen wir unseren Mandanten aus unterschiedlichsten Berufs- und Unternehmensgruppen in allen Bereichen der Steuer- und Wirtschaftsberatung zur Seite. Mit unserem Team beraten wir Sie verantwortungsbewusst, effizient und detailliert.
Profitieren Sie von mehr als 40 Jahren Berufserfahrung in den unterschiedlichsten steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen.
Moderne Lösungen zur Betreuung von großen und kleinen Unternehmen
Kompetenz in Arbeit als Landwirtschaftliche Buchtstelle
Unterstützung bei allen steuerlichen Fragen
Wir bieten Ihnen ein großes Leistungsspektrum, persönliche Beratung und weiterführende Dienstleistungen.
Wir machen Ihre Steuererklärung, prüfen Ihre Bescheide und beraten Sie ausführlich zu allen wichtigen Themen.
Wir stellen sicher, dass Ihre Finanzbuchhaltung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und beraten Sie mit größter Sorgfalt.
Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich aller Nebenleistungen und Beratung weiteren Fragestellungen.
Unser Steuerberater-Team in Steinhagen besteht aus engagierten Menschen mit Expertisen in unterschiedlichen Disziplinen, die Sie bei jeglichen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen unterstützen.
Dann sind wir der richtige Partner für Sie.
Kontaktieren Sie uns ganz einfach über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 05204/98590-50.
Als moderne Kanzlei haben wir ein starkes und zuverlässiges Team welches stetig wächst. Nur gemeinsam können wir die täglichen Herausforderungen unserer Mandanten schnell und professionell lösen. Möchtest du Teil dieses Teams werden?
Hier haben wir für Sie einige allgemeine Fragen rund um das Thema Steuerberatung beantwortet. Für eine qualitativ hochwertige und fundierte Beratung führen wir zunächst ein persönliches Gespräch und sichten Ihre Unterlagen. Kontaktieren Sie uns doch einfach: info@frese-westmeier.de
Dies ist jederzeit möglich. Es ist Ihre Entscheidung, wen Sie mit der Betreuung Ihren steuerlichen Angelegenheiten beauftragen.
Aufgrund des Berufsrecht für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet, die notwendigen Daten reibungslos auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Beim Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mit dem Namen des neuen Beraters eingereicht.
Der Steuerberater unterliegt der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und rechnet nach den gesetzlichen Vorgaben ab.
Jeder Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches muss am Ende seines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen.
Wer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, bestimmt sich nach §§ 1 ff HGB. Dabei sind besonders folgende Kriterien relevant:
Für die Lohnbuchhaltung werden für jeden Beschäftigten der Arbeitsvertrag sowie der Personalfragebogen benötigt. Diese müssen u. a. Angaben zum Stundenlohn, die Arbeitszeiten (Zeiterfassung) und die Angabe vereinbarter Prämien enthalten. Für die Neuanlage von Mitarbeitern nutzen Sie bitte unser Tool: https://frese-westmeier.de/personalfrageboegen/
Ein Unternehmensverkauf bzw. die Übergabe des Unternehmens/Betriebes sollte nicht ohne eine entsprechend professionelle Beratung beim Steuerberater, durchgeführt werden. Vielfach ist es nur notwendig, einen Notar aufzusuchen, dieser wird jedoch keinerlei steuerliche Beratung durchführen.
Insbesondere bei einem Unternehmensverkauf oder auch einer Übergabe sind viele steuerliche Fallstricke zu berücksichtigen, die bei Nichtbeachtung zu erheblichen Steuerzahlungen führen können.
Es ist wichtig sich bereits vor der Selbständigkeit Gedanken über den Finanzierungsbedarf, die Unternehmensform sowie die Struktur des Unternehmen Gedanken zu machen, da sie einen wesentlichen Einfluss auf die spätere Steuer- sowie Finanzgestaltung haben. Gemeinsam mit uns kann ein ausführlicher Businessplan erstellt werden, der auch bei einem Finanzinstitut als Kreditgrundlage eingereicht werden kann.