- Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
- und nach Vereinbarung
Wir sehen uns als Partner, der Ihnen bei allen steuerlichen Belangen an Ihrer Seite steht. Die Planung wichtiger unternehmerischer Entscheidungen ist eines unserer Spezialgebiete. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei rechtlichen Vorgängen und begleiten Sie bei Prüfungen durch das Finanzamt.
Steuerplanung und Steuergestaltung
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Erstellen von Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
Beratung in steuerrechtlichen Bußgeld- und Strafsachen
Steuerberatung unter Beachtung der Steuerwirkungslehre mit anschließender Erstellung von Steuererklärungen
Steuerrechtliche Rechtsbehelfe
Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Finanzgerichtliche Klagen/Revisionen
Organisationsberatung bei Umstellungen im Bereich des Rechnungswesens
Begleitung bei Prüfungen des Finanzamtes
Steuerrechtlichte Beratung im Rahmen von Schenkungs- oder Erbschaftsteuer
Erbfolgeberatung/Testamentsvollstreckung
Steuerliche und unternehmerische Beratung von E-Commerce Unternehmen und Influencern
Steuerrechtliche Beratung zum Handel mit Kryptowährung
Hier haben wir für Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Steuerberatung beantwortet.
Sie sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich orientieren können. Für eine qualitativ hochwertige und fundierte Beratung führen wir zunächst ein persönliches Gespräch und sichten Ihre Unterlagen. Kontaktieren Sie uns doch einfach: info@frese-westmeier.de
Für Nordrhein-Westfalen kann unter folgendem Link, das zuständige Finanzamt gesucht werden: https://ias.fin-nrw.de/ddvs/auskunft.faces
Dies kommt auf die Art der Steuererklärung an: Grundsätzlich muss die private Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.
Nach Beschluss des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde diese Frist für die Steuererklärung 2022 jedoch bis zum 02. Oktober 2023 verlängert. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich der Abgabezeitraum sogar bis zum 31. Juli 2024.
Betriebliche Steuererklärungen und auch Steuererklärungen in denen land- und forstwirtschaftliche Einkünfte überwiegen haben teilweise andere Fristen.
Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei einzelveranlagten Personen bei 11.604 €, bei Verheirateten Personen verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.208 €. Bei Überschreitung dieser Beträge kann Einkommensteuer anfallen.
Dies ist jederzeit möglich. Es ist Ihre Entscheidung, wen Sie mit der Betreuung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen.
Aufgrund des Berufsrecht für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet, die notwendigen Daten reibungslos auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Beim Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mit dem Namen des neuen Beraters eingereicht.
Der Steuerberater unterliegt der Steuerberatervergütungs-verordnung (StBVV) und rechnet nach den gesetzlichen Vorgaben ab.
Grundsätzlich sollten Buchhaltungsunterlagen, Kassenbücher, Belege, Jahresabschlüsse, Bankauszüge, Steuerbescheide und Steuererklärungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Es macht jedoch Sinn, je nach Abgabezeitpunkt und Art der Unterlagen diese auch erheblich länger aufzubewahren.