- Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
- und nach Vereinbarung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung umfasst ein breites Spektrum steuerrechtlicher Vorschriften sowie arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte und gehört somit zu den umfassendsten Gebieten des Steuerrechts. Die sich ständig ändernde Gesetzeslage erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt, welchem wir durch fortwährende Weiterbildung gerecht werden. Um Sie zu unterstützen, übernehmen wir zahlreiche Dienstleistungen rund um das Thema Lohnbuchhaltung:
Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich aller Nebenleistungen
Führung der Lohnkonten pro Arbeitnehmer
Elektronische Übermittlung der Krankenkassen-Beitragsnachweise
Elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldung sowie Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzämter
Betreuung und Teilnahme an Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Lohnfortzahlungs- und Kurzarbeiteranträge
Nettolohnoptimierung
Erstellung erforderlicher Bescheinigungen, Anträgen und Meldungen wie z. B. Berufsgenossenschaftsmeldungen, Jahresentgeltmeldungen
Sofern unsere Mandanten weitere Dienstleitungen (wie z. B. Anträge, Bescheinigungen und sonstige Beratung) über die Lohnabrechnung hinaus wünschen, bieten wir Ihnen diese gerne an.
Hier haben wir für Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Lohnbuchhaltung beantwortet.
Sie sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich orientieren können. Für eine qualitativ hochwertige und fundierte Beratung führen wir zunächst ein persönliches Gespräch und sichten Ihre Unterlagen. Kontaktieren Sie uns doch einfach: info@frese-westmeier.de
Eine Lohnbuchhaltung muss immer dann erstellt werden, wenn lohnsteuer- oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse unterhalten werden.
Die Stammdaten eines Mitarbeiters werden im Lohnkonto hinterlegt: Name, Geburtsdatum, Adresse, Familienstand etc. Zudem werden aber auch spezielle Lohninformationen wie die Steuerklasse, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale oder Freibeträge festgehalten. Bei jeder Abrechnung werden dem Lohnkonto Angaben wie Lohnzahlungszeitraum, die Höhe des Entgelts, Bezüge etc. hinzugefügt.
Für die Lohnbuchhaltung werden für jeden Beschäftigten der Arbeitsvertrag sowie der Personalfragebogen benötigt. Diese müssen u. a. Angaben zum Stundenlohn, die Arbeitszeiten (Zeiterfassung) und die Angabe vereinbarter Prämien enthalten. Für die Neuanlage von Mitarbeitern nutzen Sie bitte unser Tool: https://frese-westmeier.de/personalfrageboegen/
Wer welche Steuerklasse hat, hängt von den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers ab (z. B. ob er verheiratet ist oder nicht).
Ja, bestimmte Sach- oder Geldbezüge sind per Gesetz ausdrücklich von der Steuerpflicht ausgenommen, beim Arbeitgeber bleiben diese Bezüge Betriebsausgaben.
Lohnsteuerbefreite Bezüge sind z. B.:
Neben dem Bruttogehalt muss er einen Anteil an die Sozialversicherung des Arbeitnehmers abführen.
Der Arbeitgebersatz für die Krankenversicherung wurde auf 7,3 % festgefroren. Allerdings muss der Arbeitgeber zusätzlich noch die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrages übernehmen, der von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird.
Jährlich neu festgesetzt werden die Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen, die der Arbeitgeber tragen muss.
Einmal jährlich zahlt der Arbeitgeber die Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft. Die Höhe der Beiträge hängt von der Berufsgenossenschaft, der Gefahrengruppe sowie dem bezahlten Arbeitslohn ab.