- Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
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- und nach Vereinbarung
Die Grundlage jedes Unternehmens ist das Rechnungswesen. Sie bildet die Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses, ist Grundlage für betriebswirtschaftliches Handeln und ist ein Instrument zur Kontrolle der Entwicklung eines Unternehmens.
Als Experte im Bereich Finanzbuchführung unterstützen wir Sie kompetent und mit größter Sorgfalt und stellen sicher, dass Ihre Finanzbuchhaltung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Folgendes Leistungsspektrum bieten wir Ihnen an:
Anlagenbuchhaltung
Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Kostenrechnung
Konsolidierung
Betriebsvergleiche
Umsatzsteuervoranmeldung
Planungsrechnungen mit Soll-Ist-Vergleich
Wir betreuen Sie selbstverständlich auch bei der Einrichtung Ihrer unternehmensinternen Finanzbuchhaltung.
Haben Sie z. B. eine DATEV-Schnittstelle, können wir Ihre Buchhaltung in unser System einpflegen. Das erleichtert Arbeitsabläufe und z. B. die Umsatzsteueranmeldung beim Finanzamt.
Hier haben wir für Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Finanzbuchhaltung beantwortet.
Sie sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich orientieren können. Für eine qualitativ hochwertige und fundierte Beratung führen wir zunächst ein persönliches Gespräch und sichten Ihre Unterlagen. Kontaktieren Sie uns doch einfach: info@frese-westmeier.de
Die Finanzbuchhaltung ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesen, der alle Geschäftsvorfälle erfasst. Das wichtigste Ziel der Finanzbuchhaltung ist die ordnungsgemäße Dokumentation. Die Buchführung muss vollständig, richtig, nachvollziehbar und zeitgerecht sein.
Immer wenn eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, muss eine Finanzbuchhaltung erstellt werden.
Alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert.
Ja, die Finanzbuchhaltung kann vereinfacht werden, indem ausschließlich Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden. Dabei handelt es sich dann um eine sogenannte Einnahmen- und Überschuss-Rechnung.
Kleinstbetragsrechnungen sind Rechnungen deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt.
Folgende Angaben sind bei diesen zu machen:
Folgende Pflichtangaben müssen enthalten sein: