- Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
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- und nach Vereinbarung
Umfassende Unterstützung
Sie möchten sich selbständig machen? Sie haben eine Geschäftsidee, möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und sind davon überzeugt, dass Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt marktreif und konkurrenzfähig ist?
Wir helfen Ihnen bei der Überprüfung, Planung und Umsetzung.
Überprüfung der Geschäftsidee
Mithilfe bei dem Antrag für den Existenzgründerzuschuss
Übergangsgeld
Einstellungszuschüsse für Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit
Hilfe bei der Antragstellung für öffentliche Mittel, staatliche Zuschüsse und weitere Förder- und Subventionsmöglichkeiten
Hilfe bei
Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, sofern Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu tätigen. Denn Zeit kann am Ende einer Gründungphase ein sehr knappes Gut sein.
Hier haben wir für Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Existenzgründung beantwortet.
Sie sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich orientieren können. Für eine qualitativ hochwertige und fundierte Beratung führen wir zunächst ein persönliches Gespräch und sichten Ihre Unterlagen. Kontaktieren Sie uns doch einfach: info@frese-westmeier.de
Es ist wichtig sich bereits vor der Selbständigkeit Gedanken über den Finanzierungsbedarf, die Unternehmensform sowie die Struktur des Unternehmen zu machen, da sie einen wesentlichen Einfluss auf die spätere Steuer- sowie Finanzgestaltung haben. Gemeinsam mit uns kann ein ausführlicher Businessplan erstellt werden, der auch bei einem Finanzinstitut als Kreditgrundlage eingereicht werden kann.
In einem Rentabilitätsplan werden der zu erwartende Umsatz, und alle anfallenden Kosten gegenübergestellt. Dadurch lässt sich ermitteln, ob ein Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit in der Lage ist, ausreichend Umsatz zu generieren, um alle Kosten zu decken und darüber hinaus Gewinne erwirtschaften kann. Er dient Gründern als wichtiges Bewertungskriterium für sein Vorhaben und bereits tätigen Unternehmen bietet er ein Hilfsmittel zur Bewertung seiner Geschäftstätigkeit.
Die Bank benötigt eine ausführliche Beschreibung des Gründervorhabens. Zum Finanzierungsgespräch können wir Sie gerne unterstützen. Folgende Unterlagen sollten vorhanden sein:
Die Kapitaldienstfähigkeit ist die Fähigkeit eines Kreditnehmers zukünftig ausreichend Cashflow zu generieren, um z. B. der Bank oder anderen Geldgebern Verbindlichkeiten vollständig und fristgerecht zurück zahlen zu können
Die Zugehörigkeit zu den Freien Berufen ist in § 18 Einkommensteuergesetz geregelt. Zu den Freiberuflern zählen z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Heilpraktiker, Physiotherapeuten etc. Als Freiberufler ist man ein Selbstständiger, der kein Gewerbe anmelden muss und damit auch von der Gewerbesteuer befreit.
Auch als Freiberufler muss die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit binnen eines Monats beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Das Finanzamt prüft mittels des „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt und erteilt die benötigte Steuernummer.