- Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
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Betriebswirtschaftliche und steuerliche Problemstellungen sind heute sehr eng miteinander verknüpft. Wir beraten Sie daher sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich und sind bei operativen und strategischen Geschäftsentscheidungen immer an Ihrer Seite. Mithilfe von modernen EDV-Programmen werden Chancen, Ziele und Fallstricke identifiziert, definiert und sorgfältig analysiert.
Wahl oder Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens
Liquiditätsplanungen mit laufender Überwachung
Rentabilitätsplanungen und -vorschauen
Bewertung von Unternehmen
Unterstützung bei Kreditverhandlungen
Beratung zu Finanzierungsfragen
Unternehmenskäufe- und Verkäufe, Beteiligungskäufe
Beratung in Rating-Fragen
Hier haben wir für Sie allgemeine Fragen rund um das Thema betriebswirtschaftliche Beratung beantwortet.
Sie sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich orientieren können. Für eine qualitativ hochwertige und fundierte Beratung führen wir zunächst ein persönliches Gespräch und sichten Ihre Unterlagen. Kontaktieren Sie uns doch einfach: info@frese-westmeier.de
Ja, ist die gewählte Rechtsform nicht mehr geeignet bzw. zweckmäßig, kann eine Änderung der Rechtsform notwendig sein. Dabei ist nicht nur der Formwechsel von einer Personengesellschaft (z. B. OHG) in eine andere Personengesellschaft (z. B. KG) oder von einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) in eine Kapitalgesellschaft (z. B. AG) möglich, sondern auch der Formwechsel von einer Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) in eine Kapitalgesellschaft (z. B. AG) oder umgekehrt möglich.
Häufig geben steuerliche Gründe den Ausschlag für einen Wechsel der Rechtsform, da die unterschiedlichen Rechtsformen ganz unterschiedlich im deutschen Steuerrecht gehandhabt werden.
Weitere Gründe sind die Erschließung neuer Finanzierungsquellen (z. B. um die Kreditwürdigkeit zu verbessern) oder aber auch die Haftung der Gesellschafter zu begrenzen.
Der Liquiditätsplan zeigt, wie sich die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt und ist eine Art Frühwarnsystem, falls finanzielle Engpässe absehbar werden.
Ein Abschreibungsplan veranschaulicht die Abschreibung (Wertminderung) eines Wirtschaftsgutes (z. B. CNC Fräse, Traktor, Wirtschaftsgebäude). Meistens wird er als Tabelle mit den Spalten: Periode/Jahr, Abschreibungsrate und Restbuchwert dargestellt.
Grundsätzlich kümmern wir uns um die Betriebsprüfung. Es ist jedoch wichtig, dass alle Belege und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und man bei Rückfragen erreichbar ist (Mitwirkungspflicht).
Zunächst werden in einer Prüfungsanordnung der Termin und der Prüfungsumfang festgelegt. Anschließend müssen die Unterlagen zusammengestellt werden und dem Finanzamt oder anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Nun prüft das Finanzamt, ob alle Steuern gleichmäßig und korrekt abgeführt wurden. Bei einem Gespräch der Schlussbesprechung werden, soweit vorhanden, am Ende alle Differenzen aufgezeigt und ggf. Bescheide geändert. Eine Betriebsprüfung hat nicht automatisch eine Steuernachzahlung zur Folge, es kann genauso gut auch eine Erstattung ergeben.